Schutzzone in Kraft gesetzt
25.01.2012
Wer gegen die Regelung verstößt und erwischt wird, muss mit einer Strafe in Höhe mehreren tausend Euro rechnen. Die Verbotszone wird von der Schaltzentrale der BWV mit Videokameras überwacht. Zudem gibt es an der BWV-Entnahmestelle eine Radaranlage.
Allerdings fallen ein 50 bis teilweise hundert Meter breiter Streifen entlang des Ufers und der Uferbereich, der ein beliebter Badeort ist, nicht in die Verbotszone. Dort sind Baden und Wassersport mit nicht motorisierten Fahrzeugen möglich, sagte gestern der Sprecher des Bodenseekreises Robert Schwarz.
Seit 1987 besteht bereits eine Schutzgebietsverordnung an der Entnahmestelle. Diese durfte von Wasserfahrzeugen mit laufendem Motor nicht befahren werden. Die dort gelegenen Bojen sind jetzt verlegt und ergänzt worden. Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung hat die erweiterte Schutzzone im April 2010 beantragt.
